DIE BEDEUTUNG DER NEUEN GHS-GEFAHRENSYMBOLE AUF INTERVALL-PRODUKTEN

In der gesamten Europäischen Union gilt seit dem 01.06.2015 ein neues Kennzeichnungssystem, das auch für Waschmittel angewandt wird. Die Änderungen gehen auf das „Global Harmonisierte System“ GHS zurück, das von den Vereinten Nationen beschlossen und von der EU umgesetzt wurde, damit Verbraucher innerhalb der EU noch einheitlicher über mögliche Gefahren informiert werden. Auch Produkte, deren Rezepturen seit 30 oder mehr Jahren unverändert sind, unterliegen der neuen Kennzeichnungspflicht. Außerdem kann es sein, dass Produkte gekennzeichnet werden, bei denen dies bisher nicht erforderlich war. Genau dies ist leider bei unseren Produkten der Fall, die nun sukzessive mit folgendem Piktogramm versehen auf den Markt kommen werden:

Sind unsere Produkte nun gefährlicher als früher?

Nein, denn in unseren Waschmitteln verwenden wir nur Inhaltsstoffe, die allen gesetzlichen Vorgaben der EU entsprechen und die entsprechend geprüft wurden. Zudem haben sich unsere Rezepturen seit teilweise mehr als 30 Jahren nicht verändert. Die einzige Rezepturänderung bei der tenestar Seidenpflege zu Beginn der 90er-Jahre beispielsweise bezog sich auf die Verwendung eines neuen Parfüms.

Die Angaben nach dem Piktogramm lauten nun wie folgt:

ACHTUNG: Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Diese Angaben informieren darüber, welche Gefahren möglich sind, falls es zu einem Unfall mit dem Produkt kommen sollte und das Produkt unverdünnt ins Auge gelangt. Hier wird nur auf die potentielle Gefährdung hingewiesen – nicht jedoch auf ein Risiko bei der Anwendung. Wenn unsere Produkte

immer entsprechend der Anwendungs- und Sicherheitshinweise benutzt werden, ist man immer auf der sicheren Seite. Der Umgang mit Messer und Gabel beispielsweise kann eine Gefährdung darstellen, denn sowohl Messer als auch Gabel können die Haut verletzen, wenn man unachtsam damit umgeht. Bei sicherer Anwendung jedoch, die wir alle schon im Kindesalter lernen, besteht kein Risiko. Dies gilt in vollem Umfang auch für unsere Spezialwaschmittel.

Bisher mussten wir keine Gefahrenpiktogramme auf unsere Spezialwaschmittel drucken, da die betreffenden Inhaltsstoffe nach der bisher geltenden EU-Detergenzienrichtlinie unterhalb der Schwellenwerte für eine Angabe lagen. Die neuen Schwellenwerte sind allerdings so drastisch gesenkt worden, dass wir zur Kennzeichnung verpflichtet sind.

Für Produkte, die vor dem 01.06.2015 auf den Markt gebracht wurden, gilt eine Übergangszeit bis Mai 2017. Daher ist es möglich, dass identische Produkte unterschiedlich gekennzeichnet sind. Aber ganz unabhängig von der Kennzeichnung gilt: Bei Berücksichtigung unserer Anwendungs- und Sicherheitshinweise sowie der Dosierungsempfehlungen besteht nach wie vor keine Gefahr!


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